Allgemeine Geschäftsbedingungen der die Firma Dresdner BlumenStrauss

§ 1 Gestaltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Dresdner BlumenStrauss erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Dresdner BlumenStrauss“.
Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Firma Dresdner BlumenStrauss

§ 2 Vertragsabschluß Schriftliche Angebote der Firma Dresdner BlumenStrauss können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Preise

Für die Preise der Firma Dresdner BlumenStrauss gilt § 19 des Umsatzsteuergesetztes ( umsatzsteuerbefreit )
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf und Lieferung innerhalb Dresdens hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen über Dresden hinaus, Versand, Karten, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw.

§ 4 Fälligkeit

Die Lieferungen der Firma Dresdner BlumenStrauss sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird.

§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung

Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Jede Versendung oder
Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Firma Dresdner BlumenStrauss haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift.
Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das die Firma Dresdner BlumenStrauss nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1)
Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den bestellten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Pflanze getroffen wurde.
(2)
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das die Firma Dresdner BlumenStrauss zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
(3)
Offensichtliche Mängel müssen dem die Firma Dresdner BlumenStrauss unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt
werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma Dresdner BlumenStrauss bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung der Firma Dresdner BlumenStrauss aus.
Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(4)
Das die Firma Dresdner BlumenStrauss leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen.
(5)
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
(6)
Von den die Firma Dresdner BlumenStrauss gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porösität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das die Firma Dresdner BlumenStrauss kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers Firma der Dresdner BlumenStrauss.

§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz Firma Dresdner BlumenStrauss.

Quelle:
Herausgegeben von der Bundesinnung der Gärtner und Floristen im März 2003.